Hier können Sie sich Ihre Beitrittserklärung herunterladen und ausdrucken.
Beitragsordnung
Die Gründungsversammlung des Trachtenvereins Triberg im Schwarzwald e.V. hat am 21.05.2015 folgende Beitragsordnung beschlossen:
§ 1 Mitgliedsbeiträge:
Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
§2 Einzug der Mitgliedsbeiträge:
Die Beiträge werden jeweils spätestens im November eingezogen (siehe §9 der Vereinssatzung). Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat.
§3 Einzelbeiträge:
Der jährliche Beitrag
beträgt:
Passive Mitgliedschaft (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) mindestens € 15,00
Aktive Mitgliedschaft (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) €20,OO
Fördernde Mitgliedschaft (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) mindestens € 150,00
Ehrenmitglieder frei
Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18.
Lebensjahr)
frei
§4 Änderung der Beitragsordnung:
Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Beitragsordnung der nächsten Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorzulegen.
Triberg, 21.05.2015
Trachtenverein Triberg im Schwarzwald e.V.
|
|